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IWuS
Steuerberatungsgesellschaft mbH
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7 - 10179 Berlin
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Wir
arbeiten für unsere Mandanten
insbesondere in folgenden Bereichen:
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Zum Beispiel Dubai Direkt Fonds30.10.2010Wie die Branche geschlossener Fonds - manchmal als "Graumarkt" bezeichnet ("Börse Online") - funktioniert, welche Berufssparten davon profitieren und welche Mechanismen und Tricks genutzt werden, lässt sich am Beispiel der drei Dubai Direkt Fonds des Initiators quickfunds aus Köln studieren. In diesen Fonds werden alle Ingredienzien sichtbar, die aus zahllosen anderen Fällen bekannt sind: vom Nutzen der Psychologie einer Boomphase über unverstandene Anlageobjekte, intransparentem Zielmarkt und gruppendynamischen Vertriebsstrukturen bis hin zu gezielter Informationsverweigerung und Ablenkung, sobald Probleme auftreten. - Wir berichten. Treuhänder als Interessenvertreter der Anleger geschlossener Fonds16.11.2009In
vielen Fällen setzen Anbieter von Vermögensanlagen und
Fondsgesellschaften Treuhänder ein, die für die Anleger der
Fondsgesellschaft beitreten. Der Treuhänder hält den
Gesellschaftsanteil im Interesse des Treugebers, also des Anlegers, was
in einem Treuhandvertrag zwischen jedem Anleger und dem Treuhänder
vereinbart wird. Für den Anleger ergeben sich hieraus verschiedene
Vorteile, insbesondere bürokratische Erleichterungen sowie die
Anonymität der Beteiligung.
In der Beteiligungsbranche finden sich unterschiedliche Ausgangssituationen: häufig sind die Treuhandgesellschaften konzernrechtlich mit dem Initiator verbunden, oder aber zumindest faktisch von dem Initiator abhängig, beispielsweise weil er in mehreren Fonds desselben Initiators tätig und damit vom Initiator wirtschaftlich abhängig ist. In selteneren Fällen ist der Treuhänder vom Initiator unabhängig - eine für den Anleger naturgemäß besonders in Krisen vorteilhafte Konstellation. Denn gerade bei Fonds in der Krise ergeben sich in der Regel massive wirtschaftliche Interessengegensätze zwischen den Anlegern auf der einen Seite und dem Anbietern und Vermittlern der Vermögensanlage auf der anderen Seite. Ist der Anleger an einer möglichst hohen Ausschüttung und der Minimierung seiner wirtschaftlichen Risiken interessiert, so haben Anbieter und Vermittler in der Krise häufig ganz andere Interessen - Vermeidung von Imageschäden für Anbieter und Vertriebe durch Sanierung des Fonds mit Hilfe von Nachschüssen der Anleger; Verhinderung möglicher Schadenersatzforderungen von Anlegern gegen Initiatoren oder Vertriebe, sei es durch Sanierung, sei es durch Zurückhalten nachteiliger Informationen. Damit ist gerade in der Krise der Konflikt zwischen Initiator und Treuhänder vorprogrammiert - zumindest, wenn der Treuhänder seinen Verpflichtungen nachkommt und die Interessen seiner Treugeber, der Anleger, auch gegen gegenläufige Interessen des Initiators zu vertreten bereit ist. Das fällt dem Treuhänder naturgemäß umso leichter, je unabhängiger er vom Initiator und Anbieter ist. Welche Ausmaße der Konflikt zwischen Initiator und Treuhänder annehmen kann, wenn der Treuhänder seine Pflichten wahrnimmt und sich nicht zum reinen Erfüllungsgehilfen des Initiators macht, zeigt das Beispiel der drei Dubai Direkt Fonds (DDF, DDF II und DDF III), die von der quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH aus Köln konzipiert und angeboten wurden, und in deren erstem Fonds (DDF) wir Treuhänder sind. Nachdem der zweite und dritte Fonds in die Krise gerieten, versucht der Initiator das Vermögen des ersten Fonds zu Lasten von dessen Anlegern zur Sanierung des zweiten Fonds zu verwenden. Möglich wurde das durch eine frühere, an sich schon fragwürdige Maßnahme des Initiators und Fondsgeschäftsführers quickfunds, nämlich die Beendigung des DDF durch den Verkauf des gesamten Vermögens des ersten Fonds an den zweiten Fonds - statt an fremde Dritte. - Mehr zu diesem Fall auf unerer Webseite. Derartige Konflikte zwischen Initiator und Treuhänder stellen derzeit noch die Ausnahme dar, da gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen Initiatoren und Treuhändern dies verhindern. Es bleibt abzuwarten, ob die geplante EU-Richtlinie oder mögliche Änderungen der deutschen Gesetzgebung in Bezug auf geschlossene Fonds Abhilfe schaffen kann, etwa indem Unabhängigkeit des Initiators und Anbieters vom Treuhänder festgeschrieben wird. - Doch auch bei Anlegern erfordert es ein hohes Maß an Problembewußtsein, um im Fall der Krise von ihrem Treuhänder das Offenlegen aller Fakten (auch, wenn diese vom Initiator vor den Anlegern verborgen werden sollen) sowie das unbedingte und ausschließliche Eintreten für die Treugeber einzufordern, und zwar auch gegen die Interessen der Anbieter und Vermittler, selbst wenn dies zu massiven Konfliken innerhalb des Fonds und häufig auch mit dem Anlageberater bzw. Vermittler führen sollte. Nicht zuletzt wird es auch für die Vermittler und Anlageberater von Kapitalanlagen ein wichtiges Prüfungskriterium für oder gegen eine Empfehlung einer Anlage darstellen müssen, ob die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zwischen Initiator und Treuhänder gegeben ist oder nicht. Denn fehlende Unabhängigkeit wirkt für den Anleger risikoerhöhend, weil insbesondere im Falle späterer Krisen und Verluste mit Informationsdefiziten und nachteiligen Handlungsempfehlungen zu rechnen ist, wie die aktuellen Beispiele zeigen. |
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